Elterngeld Plus

Elterngeld Plus

 Rechtsanwältin Evemarie Herbolsheimer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Für ab Juli 2015 geborene Kinder hat der Gesetzgeber den Leistungsumfang des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) um das Elterngeld Plus erweitert. Ziel der Regelung ist es, die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit der Eltern, vor allem der Mütter, wegen Kindererziehung zu verkürzen. Die vom Gesetzgeber gewollte gleichmäßige Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit zwischen den Eltern wird dadurch gefördert, dass die Neuregelung die Teilzeitbeschäftigung für beide Eltern attraktiver macht.

Das Elterngeld Plus tritt neben das bisherige Elterngeld (Basiselterngeld), das unverändert fortbesteht. Das Basiselterngeld konnte und kann längstens vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Voraussetzung für die letzten zwei Monate Elterngeld ist die Inanspruchnahme durch den anderen Elternteil.

Durch die Einführung von Elterngeld Plus kann die Bezugsdauer des Elterngeldes verdoppelt werden. Statt einem Monat Basiselterngeld können nun zwei Monate Elterngeld Plus beantragt werden, auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Die Berechnungsgrundlage bleibt unverändert. Der Monatsbedarf für das Elterngeld Plus beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Hinzuverdienst.

Der Bezug von Elterngeld Plus wirkt sich besonders günstig bei Teilzeitbeschäftigung beider Eltern nach der Geburt des Kindes aus. Wenn bspw. Eltern nach der bisherigen Rechtslage beide in Teilzeit arbeiteten und Elterngeld bezogen, war eine maximale Bezugszeit von 7 Monaten möglich. Nunmehr kann die Bezugsdauer wesentlich erhöht werden. Arbeiten beide Eltern mindestens vier Monate lang 25 bis 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt gleichzeitig in Teilzeit während sie ihr Kind betreuen, verlängert sich darüber hinaus die Bezugsdauer von Elterngeld Plus. Jedes Elternteil erwirbt dann zusätzlich einen Anspruch auf vier weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus). Da der Teilzeitverdienst auf das Elterngeld anzurechnen ist, kann durch Elterngeld Plus die sich bei Bezug von Basiselterngeld ergebende Absenkung des monatlichen Zahlbetrages ausgeglichen werden.

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung gibt es nun vier Varianten des Elterngeldes:

  • Basiselterngeld ohne Zuverdienst
  • Elterngeld Plus ohne Zuverdienst (entspricht dem auf die doppelte Bezugszeit erstreckten Basiselterngeld)
  • Basiselterngeld mit Zuverdienst
  • Elterngeld Plus mit Zuverdienst

Die Eltern können die vier Anspruchsarten miteinander kombinieren und untereinander aufteilen. Sie können wie bisher die Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen.

Welche neuen Gestaltungsmöglichkeiten es durch Elterngeld Plus gibt, zeigen folgende Beispiele, die von RiBSG Dr. Andreas Röhl (juris, Die Monatszeitschrift, Seite 248) genannt werden:

Beispiel 1:

„Denkbar ist die Inanspruchnahme von sechs Monaten Basiselterngeld nach der Geburt mit vollständiger Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, gefolgt von 12 Monaten Elterngeld Plus mit Teilzeiterwerbstätigkeit nur durch einen Elternteil.“

Beispiel 2:

„Ebenso können Eltern gemeinsam die 14 Monate des Basiselterngeldes (inklusive der beiden Partnermonate) ohne Zuverdienst voll ausschöpfen und anschließend durch gleichzeitige Teilzeitarbeit von den zusätzlichen vier Monaten Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus profitieren.“

Beispiel 3:

„Acht Monaten Basiselterngeld durch einen Elternteil können sich für beide Eltern sechs Monate Elterngeld Plus während gemeinsamer Teilzeitarbeit und dann zusätzlich vier Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus anschließen.“

Wie die Beispiele zeigen, wurden durch die Neuregelung die Möglichkeiten beim Elterngeldbezug erheblich erweitert, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung. Um dies der persönlichen Lebens- und Erwerbssituation anzupassen, muss von den Eltern eine vorausschauende Planung erfolgen. Einzubeziehen ist z.B. die individuelle Steuer- und Abgabenlast und eventuell zusätzliche Betreuungskosten.

Wegen der Vielfalt der Möglichkeiten ist für das Finden der günstigsten Wahl fachkundige Hilfe notwendig.